24.03.2023
Am 14.03.2023 wurde der Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren in der Stadthalle Rostock ausgetragen. Erfreulich war die starke Resonanz mit 50% mehr eingereichten und vorgestellten Arbeiten gegenüber dem Vorjahr. Stefan Rieke war erneut als Juror in der Jury für Geo- und Raumwissenschaften dabei. Sechs interessante "Jugend forscht"-Projekte und eine Arbeit aus dem Nachwuchswettbewerb "Schüler experimentieren" wurden begutachtet. Auch in diesem Jahr konnte im Fachgebiet Geo/Raum ein Landessieger gefunden und am 15.03.2022 gekürt werden, der in diesem Jahr zum Bundeswettbewerb nach Bremen fährt. Glückwünsche gehen an alle teilnehmenden Jungforscher. Für den Bundeswettbewerb drücken alle Kanzleimitarbeiter und -anwälte die Daumen.
Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren der Veranstaltung, der WEMAG AG aus Schwerin: Starke Resonanz bei Forschernachwuchs | www.wemag.com
05.12.2022

30.11.2022
Wir begrüßen einen neuen Mitarbeiter
Das Team von Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB heißt unseren neuen Mitarbeiter, Dr. Peter Bergmann, herzlich Willkommen.
Der gebürtige Rostocker unterstützt das Team seit dem 01.11.2022 als Patentreferent und erweitert mit seiner akademischen und beruflichen Laufbahn die wissenschaftliche Expertise im Bereich Biotechnologie.
Nach seinem Studium der Technischen und Angewandten Biologie (B.Sc., M.Sc.) an der Hochschule Bremen, welches er im August 2010 beendete, promovierte Dr. Bergmann an der Universität Hohenheim in Stuttgart. In seiner Dissertation (2018) beschäftigte er sich mit verfahrenstechnischen Optimierungen zur Reduktion der Betriebskosten während der Produktion photosynthetisch aktiver Mikroorganismen (Mikroalgen und Cyanobakterien). Parallel arbeitete Dr. Bergmann in einem Stuttgarter Unternehmen, welches sich dem Anlagenbau für die industrielle, biotechnologische Produktion von Mikroalgen widmet, zuletzt als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung.
Nach seiner Rückkehr in die Heimat war er sowohl als Betriebsleiter für eine Algenfarm in Mecklenburg-Vorpommern, als auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Hochschule Anhalt tätig.
Wir wünschen Dr. Bergmann einen erfolgreichen Start in unserer Kanzlei und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
31.03.2022
Am 15.03.2022 begleitete Stefan Rieke erneut den Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren als Juror in der Jury für
Geo- und Raumwissenschaften und in seiner Eigenschaft als Patentanwalt. Sechs interessante Projekte wurden gemeinsam mit Co-Juror Dr.
Georg Grathoff von der Universität Greifswald begutachtet und die Preise verteilt. Am 17.03.2022 erfolgte dann die Preisverleihung. Leider
musste der Wettbewerb auch in diesem Jahr wieder über Video-Konferenzen erfolgen, allerdings haben Juroren und Teilnehmer feststellen
können, dass die Präsentation der Ergebnisse trotzdem gelungen und mit viel Spaß verbunden waren. Glückwünsche gehen an alle
teilnehmenden Jungforscher.
Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren,
der Veranstaltung der WEMAG AG aus Schwerin:
https://www.wemag.com/aktuelles-presse/begehrte-plattform-fuer-junge-menschen-mit-ideen
29.11.2021

16.08.2021
Feuerwehr Papendorf erhält neue Poloshirts
Die
Freiwillige Feuerwehr Papendorf hat die Mitglieder der
Einsatzabteilung dank der finanziellen Unterstützung der
Patentanwälte "Schnick und Garrels" mit neuen Polohemden
ausstatten können. Die Präsentation der neuen Bekleidung, die
anlässlich von Ausbildungsdiensten, bei der
Öffentlichkeitsarbeit oder inoffiziellen Anlässen der
Feuerwehr getragen werden kann, erfolgte in der Kanzlei
Schnick&Garrels Patentanwälte PartG mbB mit den
geschäftsführenden Anwälten Frau Dr. Annekathrin Grünbaum und
Herrn Stefan Rieke. Die gestalterische Umsetzung lag in den
Händen von "mwm24.de" aus Teterow, vielen Dank geht hierbei an
Maik Wahlandt und seinem Team. Atemschutzgerätewart Jonas
Michler zeigte das in traditionellem Blau gehaltene Polohemd
mit dem Aufdruck der Kanzlei vor der Übergabe an die
Kameraden.
Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB wünscht den
Kameraden mit der neuen Bekleidung viel Freude und gesunde
Rückkehr von allen Einsätzen.
11.12.2020

20.04.2020
Wichtige Hinweise zu Ihren europäischen Rechten
Sie werden die politische Diskussion um den Brexit verfolgt haben. Großbritannien ist mit Datum 01. Februar 2020 aus der europäischen Union ausgetreten. Das dazu geschlossene Austrittsabkommen besagt, dass das EU-Recht, also auch das Unionsmarkenrecht, noch während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich anwendbar ist.
Die gute Nachricht ist, dass auch über dieses Datum hinaus keine Rechte verloren gehen. Inhaber von EU-Marken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die vor Ablauf des Übergangszeitraums gewährt und veröffentlicht werden, erhalten automatisch gleichwertige Registrierungen im Vereinigten Königreich.
Das britische Amt hat sich bereit erklärt, dafür keine offiziellen Gebühren zu erheben. Für den Fall der Aufrechterhaltung einer EU-Marke in Großbritannien möchten wir aber schon jetzt darauf hinweisen, dass diese getrennt vom europäischen Recht verlängert werden muss sowie dann zusätzliche Kosten u.a. durch unsere englischen Kollegen entstehen können.
Sofern Ihr europäisches Recht noch anhängig und nicht eingetragen und am Ende des Übergangszeitraums unveröffentlicht ist, besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von neun Monaten mittels entsprechender (kostenpflichtiger) Anträge des Vereinigten Königreichs dieselben Marken und Geschmacksmuster in Großbritannien einzureichen. Den neuen, gleichwertigen britischen Registrierungen und entsprechenden Anmeldungen werden dann dieselben Anmelde- und Prioritätsdaten zuerkannt wie den ursprünglichen Schutzrechten.
Es gibt aber auch schlechte Nachrichten für Markeninhaber. Innerhalb einer Frist von fünf Jahren wird die Benutzung der EU-Marke außerhalb von Großbritannien auch eine Benutzung in Großbritannien belegen, aber danach droht Ihrer britischen Marke eine Löschung, wenn Sie sie nicht in Großbritannien benutzen.
Folgende Punkte sollten Sie daher beachten:
- Ihr neues Recht in Großbritannien sollten Sie so pflegen und benutzen, wie Ihr bisheriges Recht.
- Denken Sie schon jetzt daran, dass zur Aufrechterhaltung Ihrer europäischen Schutzrechte zukünftig auch Aufrechterhaltungs-kosten für Ihre britischen Schutzrechte anfallen.
- Sollten Sie überlegen, neue Marken in der EU einzureichen, dann sollten wir schnell handeln, um unnötige Kosten für die Markeneintragung in Großbritannien einsparen zu können.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns
20. März 2020:
Aktuelles zu Covid 19
Aus gegebenen Anlass wollen wir Sie über Aktuelles in unserer Kanzlei
bezgl. der Covid-19-Pandemie informieren.
Bisher können wir Ihnen versichern, dass unser Büro sowie unsere
Mitarbeiter nicht von dem Virus betroffen sind. Wir tun alles dafür, dass
dies auch so bleibt. Daher wurden Besprechungen, Außerhaus-Termine sowie
Reisen bis auf das Nötigste reduziert. Ferner arbeitet ein Teil unserer
Mitarbeiter von zu Hause aus. Mit diesen Maßnahmen wollen wir eine
Ausbreitung des Virus in unseren Räumen unterbinden, um so die
Sicherstellung unser Dienstleistungen zu gewährleisten, so dass alles so
normal wie möglich ablaufen kann. Wir beobachten dabei natürlich die
weitere Entwicklung diesbezgl. und werden alle notwendigen
Vorsichtsmaßnahmen in Angriff nehmen, um unsere Mandanten, Mitarbeiter und
Kollegen vor einem Risiko zu schützen und um weiterhin unsere
Dienstleitungen ohne Unterbrechungen gewährleisten zu können. Wir werden
Sie über weitere Maßnahmen, Änderungen und Entwicklungen informieren und
wünschen Ihnen ein gutes und starkes Immunsystem.
Mit besten Grüßen
Ihr S&G-Team
15. Januar 2020:
Wie Unternehmen sich vor Ideenklau schützen, damit andere die eigenen Geschäftsideen und Softwareentwicklungen nicht ebenfalls verwenden, erläutern wir in einem Beitrag des IHK-Magazins WIR für die Stadt Rostock sowie die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen.
12. Dezember 2019:

8. November 2019:
Neue Online-Präsenz
Langsam wurde es aber auch Zeit: Wir freuen uns mit unseren neuen Internetseiten wieder online zu sein. Unsere frisch und übersichtlich gestalteten Internetseiten sollen Ihnen einen verbesserten und strukturierten Einblick in unsere Tätigkeiten, Schwerpunkte und Neuigkeiten gewähren. Die mobile Nutzung über Smartphone, Tablet und Co. ist dabei natürlich ebenso gewährleistet.
Wir danken hierfür dem Designbüro Novación
Wir freuen uns darauf, auch mit unserer neuen Online-Präsenz, weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenzuarbeiten!
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Angaben gemäß § 5 TMG:
Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB
Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock
Vertreten durch:
Stefan Rieke,
Annekathrin Grünbaum
Kontakt:
Telefon: +49.381.86 51 28 90
Telefax: +49.381.86 51 28 99
E-Mail: service a·t patent-mv p·u·n·k·t de
Registereintrag:
Eintragung im Partnerschaftsregister.
Registergericht: Amtsgericht Rostock
Registernummer: PR 83
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 813 829 789
Alle Patentanwälte von Schnick & Garrels sind in Deutschland zugelassen und
Mitglied der Patentanwaltskammer. Unsere europäischen Patentanwälte („European Patent
Attorneys“) sind beim Europäischen Patentamt eingetragen und Mitglieder des Instituts der
beim EPA zugelassenen Vertreter (epi).
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Die Patentanwälte unterliegen der Patentanwaltsordnung (PAO), der Berufsordnung der
Patentanwälte und den Standesregeln der Federation Internationale des Conseils en
Propriete Industrielle (FICPI). Europäische Patentanwälte („European Patent
Attorneys“) unterliegen dem Code of Professional Conduct des Instituts der beim
EPA zugelassenen Vertreter (epi). Alle Vorschriften lassen sich von der Webseite
der Patentanwaltskammer, der FICPI sowie des epi abrufen.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Schnick & Garrels unterhält bei R + V Allgemeine Versicherung AG, 65181 Wiesbaden,
eine Berufshaftpflichtversicherung für die bei ihr tätigen Patentanwälte. Der
räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen
der §§ 45, 45a Patentanwaltsordnung (PAO).
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen.
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