„Von der Idee bis zur Umsetzung alles aus einer Hand.“
Wir sind die Schnick und Garrels Patentanwälte PartG mbB, eine Sozietät von Patentanwälten mit Sitz in Rostock an der schönen Ostsee. Mit einer über 25jähriger Tradition auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, beraten und unterstützen wir Sie für einen effizienten Schutz Ihres geistigen Eigentums von der Anmeldung bis hin zur Durchsetzung in Deutschland, Europa und weltweit.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit – den Grundstein eines gemeinsamen Erfolgs. In akuten Situationen, bei denen eine schnelle Handlung erforderlich ist, wie beispielsweise bei Abmahnungen, Kollisionen mit Wettbewerbern oder einer notwendigen schnellen Schutzrechtssicherung, handeln wir für Sie selbstverständlich unverzüglich.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
11.12.2020

20.04.2020
Wichtige Hinweise zu Ihren europäischen Rechten
Sie werden die politische Diskussion um den Brexit verfolgt haben. Großbritannien ist mit Datum 01. Februar 2020 aus der europäischen Union ausgetreten. Das dazu geschlossene Austrittsabkommen besagt, dass das EU-Recht, also auch das Unionsmarkenrecht, noch während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich anwendbar ist.
Die gute Nachricht ist, dass auch über dieses Datum hinaus keine Rechte verloren gehen. Inhaber von EU-Marken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die vor Ablauf des Übergangszeitraums gewährt und veröffentlicht werden, erhalten automatisch gleichwertige Registrierungen im Vereinigten Königreich.
Das britische Amt hat sich bereit erklärt, dafür keine offiziellen Gebühren zu erheben. Für den Fall der Aufrechterhaltung einer EU-Marke in Großbritannien möchten wir aber schon jetzt darauf hinweisen, dass diese getrennt vom europäischen Recht verlängert werden muss sowie dann zusätzliche Kosten u.a. durch unsere englischen Kollegen entstehen können.
Sofern Ihr europäisches Recht noch anhängig und nicht eingetragen und am Ende des Übergangszeitraums unveröffentlicht ist, besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von neun Monaten mittels entsprechender (kostenpflichtiger) Anträge des Vereinigten Königreichs dieselben Marken und Geschmacksmuster in Großbritannien einzureichen. Den neuen, gleichwertigen britischen Registrierungen und entsprechenden Anmeldungen werden dann dieselben Anmelde- und Prioritätsdaten zuerkannt wie den ursprünglichen Schutzrechten.
Es gibt aber auch schlechte Nachrichten für Markeninhaber. Innerhalb einer Frist von fünf Jahren wird die Benutzung der EU-Marke außerhalb von Großbritannien auch eine Benutzung in Großbritannien belegen, aber danach droht Ihrer britischen Marke eine Löschung, wenn Sie sie nicht in Großbritannien benutzen.
Folgende Punkte sollten Sie daher beachten:
- Ihr neues Recht in Großbritannien sollten Sie so pflegen und benutzen, wie Ihr bisheriges Recht.
- Denken Sie schon jetzt daran, dass zur Aufrechterhaltung Ihrer europäischen Schutzrechte zukünftig auch Aufrechterhaltungs-kosten für Ihre britischen Schutzrechte anfallen.
- Sollten Sie überlegen, neue Marken in der EU einzureichen, dann sollten wir schnell handeln, um unnötige Kosten für die Markeneintragung in Großbritannien einsparen zu können.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns
20. März 2020:
Aktuelles zu Covid 19
Aus gegebenen Anlass wollen wir Sie über Aktuelles in unserer Kanzlei
bezgl. der Covid-19-Pandemie informieren.
Bisher können wir Ihnen versichern, dass unser Büro sowie unsere
Mitarbeiter nicht von dem Virus betroffen sind. Wir tun alles dafür, dass
dies auch so bleibt. Daher wurden Besprechungen, Außerhaus-Termine sowie
Reisen bis auf das Nötigste reduziert. Ferner arbeitet ein Teil unserer
Mitarbeiter von zu Hause aus. Mit diesen Maßnahmen wollen wir eine
Ausbreitung des Virus in unseren Räumen unterbinden, um so die
Sicherstellung unser Dienstleistungen zu gewährleisten, so dass alles so
normal wie möglich ablaufen kann. Wir beobachten dabei natürlich die
weitere Entwicklung diesbezgl. und werden alle notwendigen
Vorsichtsmaßnahmen in Angriff nehmen, um unsere Mandanten, Mitarbeiter und
Kollegen vor einem Risiko zu schützen und um weiterhin unsere
Dienstleitungen ohne Unterbrechungen gewährleisten zu können. Wir werden
Sie über weitere Maßnahmen, Änderungen und Entwicklungen informieren und
wünschen Ihnen ein gutes und starkes Immunsystem.
Mit besten Grüßen
Ihr S&G-Team
15. Januar 2020:
Wie Unternehmen sich vor Ideenklau schützen, damit andere die eigenen Geschäftsideen und Softwareentwicklungen nicht ebenfalls verwenden, erläutern wir in einem Beitrag des IHK-Magazins WIR für die Stadt Rostock sowie die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen.
12. Dezember 2019:

8. November 2019:
Neue Online-Präsenz
Langsam wurde es aber auch Zeit: Wir freuen uns mit unseren neuen Internetseiten wieder online zu sein. Unsere frisch und übersichtlich gestalteten Internetseiten sollen Ihnen einen verbesserten und strukturierten Einblick in unsere Tätigkeiten, Schwerpunkte und Neuigkeiten gewähren. Die mobile Nutzung über Smartphone, Tablet und Co. ist dabei natürlich ebenso gewährleistet.
Wir danken hierfür dem Designbüro Novación
Wir freuen uns darauf, auch mit unserer neuen Online-Präsenz, weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenzuarbeiten!
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Angaben gemäß § 5 TMG:
Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB
Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock
Vertreten durch:
Stefan Rieke,
Annekathrin Grünbaum
Kontakt:
Telefon: +49.381.86 51 28 90
Telefax: +49.381.86 51 28 99
E-Mail: service a·t patent-mv p·u·n·k·t de
Registereintrag:
Eintragung im Partnerschaftsregister.
Registergericht: Amtsgericht Rostock
Registernummer: PR 83
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 813 829 789
Alle Patentanwälte von Schnick & Garrels sind in Deutschland zugelassen und
Mitglied der Patentanwaltskammer. Unsere europäischen Patentanwälte („European Patent
Attorneys“) sind beim Europäischen Patentamt eingetragen und Mitglieder des Instituts der
beim EPA zugelassenen Vertreter (epi).
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Die Patentanwälte unterliegen der Patentanwaltsordnung (PAO), der Berufsordnung der
Patentanwälte und den Standesregeln der Federation Internationale des Conseils en
Propriete Industrielle (FICPI). Europäische Patentanwälte („European Patent
Attorneys“) unterliegen dem Code of Professional Conduct des Instituts der beim
EPA zugelassenen Vertreter (epi). Alle Vorschriften lassen sich von der Webseite
der Patentanwaltskammer, der FICPI sowie des epi abrufen.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Schnick & Garrels unterhält bei R + V Allgemeine Versicherung AG, 65181 Wiesbaden,
eine Berufshaftpflichtversicherung für die bei ihr tätigen Patentanwälte. Der
räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen
der §§ 45, 45a Patentanwaltsordnung (PAO).
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen.
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