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Informationen zur Erhebungpersonenbezogener Daten nachderDSGVO in der Patentanwaltskanzlei (Mandanten sowie Dritte, d. h. deren Mitarbeiter, Gläubiger/Schuldner, Geschäftspartner und Gesellschafter)

Version: 25.05.2018

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet uns, Ihnen umfassende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Tätigkeit als Patentanwälte zur Verfügung zu stellen.
Diese Information bezieht sich sowohl auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Mandanten als auch auf diejenigen von Dritten, d. h. deren Mitarbeitern, deren Schuldnern und Gläubigern(einschließlich deren Vertreter), deren Geschäftspartnern und deren Gesellschafter.
Dieser Verpflichtung entsprechend teilen wir Ihnen Folgendes mit:

1 Datenverarbeiter

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Schnick und Garrels Patentanwälte PartG mbB
Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock
Tel.: +49 381.86512890
Fax: +49 381.86512899
eMail: service a·t patent-mv p·u·n·k·t de

2 Verarbeitungsrahmen

2.1 Verarbeitung personenbezogener Daten von Mandanten

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung und in Abhängigkeit des konkreten Zwecks, zu dem wir Daten erheben, verarbeiten wir regelmäßig folgende Daten bzw. Kategorien von Daten:
Bei einer Mandatierung erheben und verarbeiten wir den Namen, die Anschrift und weitere Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adressen, Telefon- und Telefaxnummern usw.) des Anfragenden sowie Informationen zu den von ihm mitgeteilten Tatsachen, die ebenfalls personenbezogene Daten beinhalten können. Im Verlauf der Mandatsbearbeitung können weitere personenbezogene Daten hinzugespeichert werden. Grundsätzlich werden sämtliche Daten, unter Einschluss personenbezogener Daten, von SCHNICK & GARRELS zu elektronischen Mandanten- und Mandatsakten erfasst und verarbeitet.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung dieser Daten erfolgt zum Zwecke der Begründung und Erfüllung des Mandatsvertrages bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, sowie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.

2.2 Verarbeitung personenbezogener Daten sonstiger Personen

SCHNICK & GARRELS verarbeitet bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen auch personenbezogene Daten Dritter, wie z. B. solche von Anspruchsgegnern, Gegnervertretern, Ansprechpartnern von Behörden, Gerichten und Dienstleistern, Geschäftskontakten usw. Hierzu zählen insbesondere Kontaktdaten (Namen, Anschriften, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen usw.) sowie mandatsbezogene Informationen, die ebenfalls personenbezogene Daten beinhalten können. Diese Daten werden teilweise direkt bei den Betroffenen, teilweise anderweitig erhoben, und zwar zum Zwecke der Erbringung der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungsdienstleistungen gegenüber den Mandanten von SCHNICK & GARRELS einschließlich der diesbezüglichen Korrespondenz und Dokumentation, zum Zwecke der geschäftlichen Kommunikation und im Hinblick auf die Begründung einer möglichen künftigen Zusammenarbeit (z. B. Erfassung von Kontaktdaten von Übersetzern, Rechercheinstituten oder sonstigen Dienstleistern; Personenkontaktdaten bei vorausgegangenen geschäftlichen Begegnungen usw.) bzw. zu erwartender künftiger weiterer Kontakte (z. B. Gegnervertreter, Ansprechpartner in Behörden, Gerichten usw.).
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der ordnungsgemäßen und effektiven Erbringung der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungsdienstleistungen gegenüber den Mandanten.

Zu dem Widerspruchsrecht bei der Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO siehe unten (Teil 4: „Betroffenenrechte“)
Soweit vertragliche Beziehungen zwischen den Betroffenen und SCHNICK & GARRELS bestehen und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages geschieht, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b DSGVO. Gegebenenfalls ist die Verarbeitung auch für die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht erforderlich; dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c DSGVO.
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung und in Abhängigkeit des konkreten Zwecks, zu dem wir Daten erheben, verarbeiten wir regelmäßig folgende Daten bzw. Kategorien von Daten:

  1. Bei der administrativen Bearbeitung von Mandaten werden personenbezogene Daten an Dienstleister, die diese zweckgebunden im Auftrag von SCHNICK & GARRELS im Sinne des Art. 28 DSGVO auf der Grundlage eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO verarbeiten, übermittelt. Hierzu zählen vor allem eingesetzte IT-Dienstleister, insbesondere im Hinblick auf die benutzte technische Infrastruktur, und Dienstleister für die Finanzbuchhaltung und das Rechnungswesen, bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Sämtliche für SCHNICK & GARRELS tätige Dienstleister haben sich SCHNICK & GARRELS gegenüber schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit sie mit der Verschwiegenheit unterliegenden Informationen in Berührung kommen oder kommen könnten.
  2. In Abhängigkeit der Art des Mandats können im Zuge der Mandatsbearbeitung überdies personenbezogene Daten an Dritte, die nicht Auftragsverarbeiter sind, übermittelt werden. Hierbei kommen insbesondere Empfänger aus den folgenden Kategorien in Betracht: Gegner und Gegnervertreter, Gerichte, Behörden, Gerichtsvollzieher, Korrespondenzanwälte und anwaltliche Unterbevollmächtigte, Übersetzungsdienstleister, Recherchedienstleister, Konsulate, Botschaften usw.

    Eine derartige Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit

    • die Übermittlung für die Erfüllung des Mandatsvertrages erforderlich ist (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) oder
    • dies von der Einwilligung des Mandanten gedeckt ist (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), oder
    • die Übermittlung zur Wahrung der berechtigten Interessen von SCHNICK & GARRELS oder eines Dritten, insbeson dere Mandanten, erforderlich ist und hierbei die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO).

2.3 Quelle der personenbezogenen Daten

Wir erheben Ihre Daten grundsätzlich im direkten Kontakt mit unseren Mandanten.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit werden uns daneben aber auch Daten von Dritten übermittelt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn uns ein Mandant Daten von Dritten übermittelt oder uns Daten von gegnerischen Rechtsvertretern, öffentlichen Stellen, Gutachtern, Gerichten oder Behörden übermittelt werden.
Aus öffentlichen Quellen erheben wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten.

2.4 Dauer der Speicherung der Daten

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, insbesondere wenn nach Artikel 6 Abs.1 S.1 lit.c DSGVO aufgrund von steuer-und handelsrechtlichen Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) oder berufsrechtlichen Vorschriften gesetzliche Verpflichtungen zur längerfristigen Speicherung der Daten bestehen oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
Vorbehaltlich solcher Aufbewahrungspflichten werden Daten gelöscht, wenn der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, weggefallen ist.
Soweit gesetzlich zulässig, werden Daten auch gespeichert, wenn dies zur Geltendmachung von oder zur Verteidigung gegen Rechtsansprüche erforderlich ist.
Die gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von Akten von Rechts- und Patentanwälten beträgt derzeit sechs Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde. „Schnick & Garrels“ wird die mandanten- und mandatsbezogenen personenbezogenen Daten mindestens für die Dauer dieser Fristen speichern.
Darüber verarbeitet SCHNICK & GARRELS auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1. lit. f DSGVO mandanten- und mandatsbezogenen personenbezogenen Daten im Einzelfall auch über diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus, soweit dies insbesondere bei auf unbestimmte Zeit begründeten Mandantenverhältnissen für die dauerhafte Pflege, Überwachung, Aufrechterhaltung und Verteidigung von Schutzrechten und sonstigen Rechtsverhältnissen zweckmäßig und erforderlich ist. Insoweit werden bei auf unbestimmte Zeit begründeten Mandantenverhältnissen die einzelnen mandatsbezogenen Daten nicht vor Ende dieses Mandantenverhältnisses gelöscht, um auch Informationen aus abgeschlossenen Vorgängen in die aktuelle und künftige Beratung einfließen lassen zu können. Ferner erfolgt die Verarbeitung über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus zum Zwecke der Erkennung und Verhinderung sog. Interessenskonflikte bei der Übernahme neuer Mandate sowie für Auskunftserteilungen auch zu abgeschlossenen Mandaten gegenüber den Mandanten.
Nicht mandats- und/oder mandantenbezogene Kontaktdaten von z. B. Ansprechpartnern von Dienstleistern (z. B. Recherche-Dienstleister, Übersetzer, Umfrageinstitute usw.) werden gespeichert, solange dies von den oben beschriebenen Zwecken erforderlich ist.
Zu dem Widerspruchsrecht bei der Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO siehe unten (Teil 4: „Betroffenenrechte“).

2.5 Zwecke der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung Ihrer Daten sind die Anbahnung bzw. Abwicklung einer Geschäftsbeziehung zwischen uns einschließlich der Kommunikation,

  • die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, des Rechnungswesens,
  • die Erfüllung der zwischen uns vertraglich bestehenden Pflichten,
  • die Erfüllung der uns treffenden gesetzlichen Verpflichtungen,
  • die Sicherstellung und Aufrechterhaltung unseres Kanzleibetriebs.

2.6 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur dann, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Dies ist nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO dann der Fall, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Ihren Antrag erfolgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
  2. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der wir unterliegen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO);
  3. die Verarbeitung ist zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder denen eines Dritten erforderlich, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder
  4. Sie haben uns eine Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Verarbeitung von Daten unserer Mandanten erfolgt daher auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit dies zur Erfüllung eines mit dem Mandanten bestehenden Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, beispielsweise der Angebotserstellung, erforderlich ist. Daten von Dritten erheben wir auf der Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei wir hinsichtlich der Einzelheiten des berechtigten Interesses unserer Mandanten an der Datenverarbeitung durch uns auf die nachfolgende Ziffer verweisen. Daneben stützen wir die Datenverarbeitung aber auch auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit uns gesetzliche Pflichten treffen. Schließlich kann es vorkommen, dass wir die Datenverarbeitung auf eine von Ihnen freiwillig, informiert und unmissverständlich für einen konkreten Zweck abgegebene Einwilligung stützen. In diesem Fallinformieren wir Sie im Zusammenhang mit der Einwilligung gesondert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fälle denkbar sind, in denen die Verarbeitung auf mehrere nebeneinander geltende Rechtsgrundlagen gestützt werden könnte. In einem solchen Fall behalten wir uns vor, die Verarbeitung auch im Falle des Widerrufs der Einwilligung auf eine andere, gesetzliche Rechtsgrundlage zu stützen. Darüber werden wir Sie im Falle des Widerrufs der Einwilligung entsprechend informieren.

2.7 Berechtigte Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Als unsere berechtigten Interessen – bzw. die eines Dritten – kommen beispielsweise

  1. das Bestehen eines Rechtsverhältnisses;
  2. die Betrugsprävention;
  3. Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit von IT-Systemen;
  4. Maßnahmen zum Schutz unseres Unternehmens vor rechtswidrigen Handlungen;
  5. interne Verwaltungszwecke und
  6. Marketingzwecke

in Betracht.
Insbesondere wird die Datenverarbeitung im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten auf das berechtigte Interesse unserer Mandanten gestützt, sich zur Beratung oder der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eines zugelassenen Patentanwaltes zu bedienen.

2.8 Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten kann sich für unsere Mandanten

  1. in den Fällen der Ziff. 2.5 lit. b. aus einem Vertrag ergeben, den Sie mit uns geschlossen haben und zu dessen Erfüllung die Datenerhebung dient;
  2. in den Fällen der Ziff. 2.5 lit. c. aus den uns treffenden gesetzlichen Regelungen, oder – gemäß Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO – dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergeben.

2.9 Erforderlichkeit der Bereitstellung der Daten für einen Vertragsabschluss

Die von uns erhobenen Daten sind für die Begründung und Abwicklung einer Geschäftsbeziehung einschließlich der Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten in der Regel zwingend erforderlich.

2.10 Sonstige Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Eine sonstige Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht regelmäßig nicht.

2.11 Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten hat in der Regel zur Folge, dass eine Mandatsbeziehung zwischen uns nicht zustande kommen kann, weil uns die zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen.

2.12 Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)

Bei uns werden keine automatisierten Überwachungs- oder Bewertungssysteme eingesetzt.

3 Weitergabe und Auslandsbezug

3.1 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die von uns erhobenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auch an andere Empfänger und Dritte weitergeleitet. Dies sind insbesondere:

Empfänger intern:
  • Geschäftsführung / geschäftsführende Partner
  • Mitarbeiter
  • Rechnungswesen / Buchhaltung (intern)
  • Qualitätssicherung (intern)
Empfänger extern:
  • Mandant (bzgl. Daten, die wir bei Dritten erhoben haben)
  • Finanzverwaltung
  • Verwaltungsbehörden, Gerichte
  • Versicherungsunternehmen
  • Eigene Rechtsvertreter
  • Rechnungswesen / Buchhaltung
  • Externe Datenverarbeiter (so genannte Auftragsverarbeiter)

Externe Datenverarbeiter können beispielsweise solche in den Bereichen Archiv, Wartung und Pflege der EDV-Systeme oder der Unternehmens-Webseite sein. Diese sind in der Regel Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DSGVO, so dass die Verarbeitung der Daten durch sie keine Übermittlung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO darstellt.

3.2 Absicht des Verantwortlichen, personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln

Im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung werden personenbezogene Daten, nach Umständen des Einzelfalls, ggf. in Drittländer, also Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), oder internationale Organisationen übermittelt (z. B. Behörden, Gegner und Gegnervertreter, Korrespondenzanwälte usw.). Dies schließt Übermittlungen an Länder ein, in Bezug derer ein Beschluss der Europäischen Kommission über das Bestehen eines angemessenen Schutzniveaus (Art. 45 Abs. 3 DSGVO) nicht besteht und ggf. auch Übermittlungen, bei denen keine Garantien gem. Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.
Soweit ein Angemessenheitsbeschluss nicht besteht und/oder geeignete Garantien nicht vorgesehen sind, erfolgt eine derartige Übermittlung ausschließlich in den Ausnahmefällen des Art. 49 Abs. 1 S. 1 DSGVO, insbesondere wenn und soweit

  • dies für die Erfüllung des Mandatsvertrags zwischen dem Mandanten und uns oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Mandanten erforderlich ist,
  • dies zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse des Mandanten von uns mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossenen Vertrags erforderlich ist,
  • dies zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, eine ausdrückliche Einwilligung im Sinne des Art. 49 Abs. 1. S. 1 lit. a DSGVO vorliegt, oder
  • die Übermittlung aus einem Register im Sinne des Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. g DSGVO erfolgt (z. B. Marken- oder Patentregister).

4 Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Diese sind

  • das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • das Recht auf Löschung der Daten, wenn keine Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung vorliegt (Art. 17 DSGVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten auf bestimmte Zwecke (Art. 18 DSGVO)
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und
  • das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO).

Beruht die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung (siehe Ziffer 2.5 lit. a), dann haben Sie das Recht, die von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der erteilten Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wir weisen daneben noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Fälle denkbar sind, in denen die Verarbeitung auf mehrere nebeneinander geltende Rechtsgrundlagen gestützt werden könnte. In einem solchen Fall behalten wir uns vor, die Verarbeitung auch im Falle des Widerrufs der Einwilligung auf eine andere, gesetzliche Rechtsgrundlage zu stützen. Darüber werden wir Sie im Falle des Widerrufs der Einwilligung entsprechend informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Informationspflicht gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. d DSGVO gegenüber betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten wir im Rahmen unserer Tätigkeit für unsere Mandanten nicht bei diesen selbst erheben, nicht anzuwenden ist. Auch das Recht von betroffenen Personen auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist insoweit eingeschränkt, als dies die entgegenstehenden Rechte und Freiheiten unserer Mandanten oder Dritter beeinträchtigen würde.
Soweit uns daher Ihre Daten im Rahmen eines uns erteilten Auftrages (wie z.B. im Rahmen der Lohnabrechnung, der Finanzbuchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Beratung) Daten von Dritten übermittelt wurden, ersuchen wir Sie, die Betroffenenrechte bei diesen Unternehmen (Arbeitgeber, Geschäftspartner etc.) direkt einzufordern.
Uns ist eine Erfüllung dieser Betroffenenrechte aus berufsrechtlichen Gründen nicht erlaubt, soweit wir mit deren Erfüllung gegen die uns gesetzlich treffende Berufsverschwiegenheit verstoßen würden.
Bitte beachten Sie ferner, dass das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 2 DSGVO nicht dazu führt, dass die Verarbeitung eingestellt wird, wenn diese der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Darüber werden wir Sie im Falle des Widerrufs der Einwilligung entsprechend informieren.
Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO (Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Erfolgt die Verarbeitung, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Daneben haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
Telefax: +49 385 59494 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de

web: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de
https://www.datenschutz-mv.de/kontakt/kontaktformular/

S & G | Schnick & Garrels – Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei

„Von der Idee bis zur Umsetzung alles aus einer Hand.“

Wir sind die Schnick und Garrels Patentanwälte PartG mbB, eine Sozietät von Patentanwälten mit Sitz in Rostock an der schönen Ostsee. Mit einer über 25jähriger Tradition auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, beraten und unterstützen wir Sie für einen effizienten Schutz Ihres geistigen Eigentums von der Anmeldung bis hin zur Durchsetzung in Deutschland, Europa und weltweit.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit – den Grundstein eines gemeinsamen Erfolgs. In akuten Situationen, bei denen eine schnelle Handlung erforderlich ist, wie beispielsweise bei Abmahnungen, Kollisionen mit Wettbewerbern oder einer notwendigen schnellen Schutzrechtssicherung, handeln wir für Sie selbstverständlich unverzüglich.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Tätigkeitsgebiete

„Ihr geistiges Eigentum in guten Händen.“

Beratung

Ob es allgemeine Informationen zu Schutzrechten oder damit in Zusammenhang stehende Verträge, Rechtsfragen in Bezug auf das Arbeitnehmerrecht oder Strategien zur Schutzrechtsentwicklung sind, alle bei Ihnen aufkommenden Fragen klären wir gerne in einem Beratungsgespräch. Dies gilt auch für Beratungen im Zusammenhang mit Lizenzierungen Ihrer Schutzrechte oder anderen Arten der Verwertung.

Schutzrechte

Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen auf der Erarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen. Die technischen Kenntnisse lassen eine breit gefächerte Begleitung technischer Schutzrechtsanmeldungen im Rahmen von Patenten oder Gebrauchsmustern zu. Daneben können wir auf große Erfahrungen im Bereich der Schutzerwirkung für deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Registrierungen zurückblicken. Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen übernehmen wir gerne für Sie

technische Schutzrechte

Die technischen Schutzrechte gliedern sich in Patente und Gebrauchsmuster. Beide Schutzrechte weisen im Wesentlichen den gleichen Charakter auf und unterliegen ganz ähnlichen Anforderungen. Bei der Wahl des geeigneten technischen Schutzrechts beraten wir Sie gerne. Bevorzugt begleiten wir Sie bei unseren technischen Schwerpunkten im Maschinenbau, dem Bauwesen, der Informatik, der Medizintechnik, und der Elektrotechnik.

Markenrechte

Ein Unternehmensname ist ein Kernelement des geschäftlichen Handelns. Lieferanten aber insbesondere Kunden machen Ware und Dienstleistung, insbesondere aber deren Qualität, am Unternehmensnamen fest. Daher ist es elementar, diesen Namen auch für die Zukunft zu monopolisieren. Gleiches gilt für die Namen besonderer oder wichtiger Produkte. Sprechen Sie uns an!

Designrechte

Das Auge isst nicht nur mit, es kauft auch mit. Produkte, die ein besonderes Aussehen oder eine besondere Gestalt haben, sollten auch besonders behandelt werden. Das Design ist das richtige Mittel, wir kennen den Weg.

Gutachten

Zu den unterschiedlichsten Sachverhalten im gewerblichen Rechtsschutz bietet es sich an, eine Expertenmeinung schriftlich einzuholen. Der fachlich versierte Außenstehende kann in einer Expertise Vorschläge für das weitere Vorgehen machen oder Hinweise auf drohenden Gefahren aus Schutzrechten Dritter geben. Das Gutachten kann unerlässlicher Teil in der Planung von geschäftlichen Betätigungen werden.

Verletzungsgutachten

Nicht selten wird die Frage gestellt, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um eine Verletzung eines fremden Schutzrechts handelt oder wie die Möglichkeiten einzuschätzen sind, aus einem Schutzrecht gegen einen möglichen Verletzer selbst vorzugehen. In unseren Gutachten setzen wir uns mit dem technischen Gegenstand oder der eingetragenen Marke auseinander und geben Ratschläge für ein weiteres Vorgehen bzw. warnen vor möglichen Risiken. Dieses erleichtert Ihre Entscheidung in Verletzungsfragen.

Rechtsbestandsgutachten

Oft „stolpert“ man in seiner täglichen Arbeit über Schutzrechte, die für die eigene Betätigung hinderlich sein können. In Rechtsbestandsgutachten prüfen wir in einem ersten Schritt, ob das Schutzrecht überhaupt noch anhängig ist. In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, ob das Schutzrecht überhaupt zur Erteilung oder Eintragung hätte gelangen dürfen. Im Rahmen des Gutachtes geben wir Hinweise zum weiteren Vorgehen.

Freedom-to-operate-Gutachten

In einem anderen Fall unterstützen wir den Mandanten bei der Umsetzung einer Geschäftsidee, indem wir prüfen, ob der von ihm verfolgte Gedanke von Rechten Dritter berührt ist oder er in seiner Umsetzung frei handeln kann. Dieses gibt Sicherheit für die weitere geschäftliche Betätigung.

Patentbewertung

Nicht selten möchte der Mandant ein Schutzrecht in Lizenz geben oder auch verkaufen. Wir unterstützen ihn bei der Findung marktgerechter Beträge zur Aufnahme von Verhandlungen mit potentiellen Lizenznehmern oder Käufern.

Recherchen

Zu allen Tätigkeitsbereichen gehören Recherchen. Man kann sie auch als kleine oder Kurz-Gutachten bezeichnen. So recherchieren wir nach dem Stand der Technik für Patente und Gebrauchsmuster, entgegenstehenden Eintragungen Dritter für die Markenanmeldungen und nach neuheitsschädlichen Designs im Rahmen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Außerdem bieten wir Überwachungsrecherchen von Wettbewerbern und Ihrer eigenen Schutzrechte an, um Sie auf dem Laufenden zu halten und Ihren Schutz rundum zu vervollkommnen.

Arbeitnehmer­erfinderrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber informieren und begleiten wir gerne bei der Erledigung aller formalen Prozesse bei der Entwicklung eines technischen Gegenstandes durch einen oder mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer vergleichbaren Institution.

Betätigung in gerichtlichen und vorgerichtlichen Verfahren

patentanwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte

Als Patentanwälte ist es uns nicht erlaubt, bei den ordentlichen Gerichten alleine tätig zu werden. Oft gebietet es aber der Streitgegenstand, ein Schutzrecht, dass das Spezialwissen des Patentanwalts hinzugezogen wird, insbesondere z.B. um einen technischen Sachverhalt und seine textliche Beschreibung genau zu würdigen. Hier unterstützen wir den Rechtsanwalt in seiner Tätigkeit in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Verteidigung Ihrer Schutzrechte gegen Angriffe Dritter

In dem amtlichen Verfahren ist die Möglichkeit gegeben, die amtliche Entscheidung durch eine weitere Instanz erneut prüfen zu lassen. Bei technischen Schutzrechten ist der Einspruch gegen die Erteilung, bei Marken der Widerspruch gegen die Eintragung möglich. In beiden Fällen können wir auf Erfahrungen zurückblicken und stehen Ihnen zur Seite.

Vorgehen gegen störende Schutzrechte

Aber auch gegen die Schutzrechte Dritter kann vorgegangen werden. Wir prüfen auf Ihren Wunsch hin die Erfolgsaussichten und leiten ein Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren ein. Auch Löschungsverfahren gegen eingetragene Gebrauchsmuster, Marken und Designs zählen zu unseren Kompetenzen. In Fragen der Nichtigkeit von Patenten kommen Sie gerne auf uns zu.

Durchführung von Schulungen

Aktuelles

09.02.2024

Neuauflage des Förderprogramms WIPANO – weitere finanzielle Förderung zur Sicherung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse

Das Förderprogramm WIPANO zielt darauf ab, KMU während des gesamten Prozesses der Schutzrechtsanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister zu unterstützen.

Die Förderung ist in zwei Module unterteilt.

Gegenstand der Förderung in Modul 1 ist eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche.

Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Patentanwaltsleistungen und Amtsgebühren.

Gegenstand der Förderung in Modul 2 ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.

Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Marken- und Designanmeldungen und Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung.

Erstattet werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben:

Zuwendungsvoraussetzung ist, dass Antragsteller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent- oder Gebrauchsmuster angemeldet, sowie keine Förderung im Rahmen von WIPANO „Patentierung – Unternehmen“ für diesen Zeitraum erhalten haben.

Eine laufende Antragseinreichung ist bis zum 31.10.2027 möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

09.02.2024

Seit dem 22.01.2024 Förderzuschüsse sichern!

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) bis zum 13.12.2024 finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums.

KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten. Der Fonds bietet Kostenerstattungen u.a. für nachstehende Leistungen:

Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan):

Marken- und Designschutz:

Patente:

Wöchentlicher Annahmeschluss für Anträge ist jeweils freitags. Bereits 10 Arbeitstage nach Annahmeschluss steht das Ergebnis fest und wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachstehend eine Zusammenfassung der verschiedenen Gutscheine (Quelle: EUIPO).

18.12.2023

24.03.2023

Am 14.03.2023 wurde der Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren in der Stadthalle Rostock ausgetragen. Erfreulich war die starke Resonanz mit 50% mehr eingereichten und vorgestellten Arbeiten gegenüber dem Vorjahr. Stefan Rieke war erneut als Juror in der Jury für Geo- und Raumwissenschaften dabei. Sechs interessante "Jugend forscht"-Projekte und eine Arbeit aus dem Nachwuchswettbewerb "Schüler experimentieren" wurden begutachtet. Auch in diesem Jahr konnte im Fachgebiet Geo/Raum ein Landessieger gefunden und am 15.03.2022 gekürt werden, der in diesem Jahr zum Bundeswettbewerb nach Bremen fährt. Glückwünsche gehen an alle teilnehmenden Jungforscher. Für den Bundeswettbewerb drücken alle Kanzleimitarbeiter und -anwälte die Daumen.

Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren der Veranstaltung, der WEMAG AG aus Schwerin: Starke Resonanz bei Forschernachwuchs | www.wemag.com

05.12.2022

30.11.2022

Wir begrüßen einen neuen Mitarbeiter

Das Team von Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB heißt unseren neuen Mitarbeiter, Dr. Peter Bergmann, herzlich Willkommen.

Der gebürtige Rostocker unterstützt das Team seit dem 01.11.2022 als Patentreferent und erweitert mit seiner akademischen und beruflichen Laufbahn die wissenschaftliche Expertise im Bereich Biotechnologie.

Nach seinem Studium der Technischen und Angewandten Biologie (B.Sc., M.Sc.) an der Hochschule Bremen, welches er im August 2010 beendete, promovierte Dr. Bergmann an der Universität Hohenheim in Stuttgart. In seiner Dissertation (2018) beschäftigte er sich mit verfahrenstechnischen Optimierungen zur Reduktion der Betriebskosten während der Produktion photosynthetisch aktiver Mikroorganismen (Mikroalgen und Cyanobakterien). Parallel arbeitete Dr. Bergmann in einem Stuttgarter Unternehmen, welches sich dem Anlagenbau für die industrielle, biotechnologische Produktion von Mikroalgen widmet, zuletzt als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung.

Nach seiner Rückkehr in die Heimat war er sowohl als Betriebsleiter für eine Algenfarm in Mecklenburg-Vorpommern, als auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Hochschule Anhalt tätig.

Wir wünschen Dr. Bergmann einen erfolgreichen Start in unserer Kanzlei und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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Ausreichende Parkplätze finden Sie direkt vor unserem Bürogebäude.