09.02.2024
Neuauflage des Förderprogramms WIPANO – weitere finanzielle Förderung zur Sicherung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Das Förderprogramm WIPANO zielt darauf ab, KMU während des gesamten Prozesses der Schutzrechtsanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister zu unterstützen.
Die Förderung ist in zwei Module unterteilt.
Gegenstand der Förderung in Modul 1 ist eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche.
Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Patentanwaltsleistungen und Amtsgebühren.
Gegenstand der Förderung in Modul 2 ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.
Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Marken- und Designanmeldungen und Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung.
Erstattet werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Modul 1: bis zu 10 000 EUR,
- Modul 2: bis zu 6 000 EUR.
Zuwendungsvoraussetzung ist, dass Antragsteller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent- oder Gebrauchsmuster angemeldet, sowie keine Förderung im Rahmen von WIPANO „Patentierung – Unternehmen“ für diesen Zeitraum erhalten haben.
Eine laufende Antragseinreichung ist bis zum 31.10.2027 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
09.02.2024
Seit dem 22.01.2024 Förderzuschüsse sichern!
Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) bis zum 13.12.2024 finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums.
KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten. Der Fonds bietet Kostenerstattungen u.a. für nachstehende Leistungen:
Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan):
- Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums
- Dienstleistungen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
- Erstattung von 90 % der Kosten; bis zu 1 350 EUR
Marken- und Designschutz:
- Schutz von Marken oder Designs in der EU (einschließlich Gebühren für Anmeldung, Klassen, Prüfung, Eintragung)
- Erstattung von 75 % der Kosten auf nationaler, regionaler und EU-Ebene; bis zu 1 000 EUR
- Erstattung von 50 % der Kosten auf internationaler Ebene; bis zu 1 000 EUR
Patente:
- Amtliche Recherchen zum Stand der Technik, Verwaltungsgebühren für den Schutz nationaler und europäischer Patente
- Erstattung von 75 % der Kosten; bis zu 1 500 EUR
- Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung einer neuen europäischen Patentanmeldung
- Erstattung von 50 % der Kosten; bis zu 2 000 EUR
Wöchentlicher Annahmeschluss für Anträge ist jeweils freitags. Bereits 10 Arbeitstage nach Annahmeschluss steht das Ergebnis fest und wird dem Antragsteller mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachstehend eine Zusammenfassung der verschiedenen Gutscheine (Quelle: EUIPO).
18.12.2023
24.03.2023
Am 14.03.2023 wurde der Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren in der Stadthalle Rostock ausgetragen. Erfreulich war die starke Resonanz mit 50% mehr eingereichten und vorgestellten Arbeiten gegenüber dem Vorjahr. Stefan Rieke war erneut als Juror in der Jury für Geo- und Raumwissenschaften dabei. Sechs interessante "Jugend forscht"-Projekte und eine Arbeit aus dem Nachwuchswettbewerb "Schüler experimentieren" wurden begutachtet. Auch in diesem Jahr konnte im Fachgebiet Geo/Raum ein Landessieger gefunden und am 15.03.2022 gekürt werden, der in diesem Jahr zum Bundeswettbewerb nach Bremen fährt. Glückwünsche gehen an alle teilnehmenden Jungforscher. Für den Bundeswettbewerb drücken alle Kanzleimitarbeiter und -anwälte die Daumen.
Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren der Veranstaltung, der WEMAG AG aus Schwerin: Starke Resonanz bei Forschernachwuchs | www.wemag.com
05.12.2022
30.11.2022
Wir begrüßen einen neuen Mitarbeiter
Das Team von Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB heißt unseren neuen Mitarbeiter, Dr. Peter Bergmann, herzlich Willkommen.
Der gebürtige Rostocker unterstützt das Team seit dem 01.11.2022 als Patentreferent und erweitert mit seiner akademischen und beruflichen Laufbahn die wissenschaftliche Expertise im Bereich Biotechnologie.
Nach seinem Studium der Technischen und Angewandten Biologie (B.Sc., M.Sc.) an der Hochschule Bremen, welches er im August 2010 beendete, promovierte Dr. Bergmann an der Universität Hohenheim in Stuttgart. In seiner Dissertation (2018) beschäftigte er sich mit verfahrenstechnischen Optimierungen zur Reduktion der Betriebskosten während der Produktion photosynthetisch aktiver Mikroorganismen (Mikroalgen und Cyanobakterien). Parallel arbeitete Dr. Bergmann in einem Stuttgarter Unternehmen, welches sich dem Anlagenbau für die industrielle, biotechnologische Produktion von Mikroalgen widmet, zuletzt als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung.
Nach seiner Rückkehr in die Heimat war er sowohl als Betriebsleiter für eine Algenfarm in Mecklenburg-Vorpommern, als auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Hochschule Anhalt tätig.
Wir wünschen Dr. Bergmann einen erfolgreichen Start in unserer Kanzlei und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
31.03.2022
Am 15.03.2022 begleitete Stefan Rieke erneut den Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren als Juror in der Jury für
Geo- und Raumwissenschaften und in seiner Eigenschaft als Patentanwalt. Sechs interessante Projekte wurden gemeinsam mit Co-Juror Dr.
Georg Grathoff von der Universität Greifswald begutachtet und die Preise verteilt. Am 17.03.2022 erfolgte dann die Preisverleihung. Leider
musste der Wettbewerb auch in diesem Jahr wieder über Video-Konferenzen erfolgen, allerdings haben Juroren und Teilnehmer feststellen
können, dass die Präsentation der Ergebnisse trotzdem gelungen und mit viel Spaß verbunden waren. Glückwünsche gehen an alle
teilnehmenden Jungforscher.
Einen ausführlichen Bericht findet man bei einem der Sponsoren,
der Veranstaltung der WEMAG AG aus Schwerin:
https://www.wemag.com/aktuelles-presse/begehrte-plattform-fuer-junge-menschen-mit-ideen
29.11.2021
16.08.2021
Feuerwehr Papendorf erhält neue Poloshirts
Die
Freiwillige Feuerwehr Papendorf hat die Mitglieder der
Einsatzabteilung dank der finanziellen Unterstützung der
Patentanwälte "Schnick und Garrels" mit neuen Polohemden
ausstatten können. Die Präsentation der neuen Bekleidung, die
anlässlich von Ausbildungsdiensten, bei der
Öffentlichkeitsarbeit oder inoffiziellen Anlässen der
Feuerwehr getragen werden kann, erfolgte in der Kanzlei
Schnick&Garrels Patentanwälte PartG mbB mit den
geschäftsführenden Anwälten Frau Dr. Annekathrin Grünbaum und
Herrn Stefan Rieke. Die gestalterische Umsetzung lag in den
Händen von "mwm24.de" aus Teterow, vielen Dank geht hierbei an
Maik Wahlandt und seinem Team. Atemschutzgerätewart Jonas
Michler zeigte das in traditionellem Blau gehaltene Polohemd
mit dem Aufdruck der Kanzlei vor der Übergabe an die
Kameraden.
Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB wünscht den
Kameraden mit der neuen Bekleidung viel Freude und gesunde
Rückkehr von allen Einsätzen.
11.12.2020
20.04.2020
Wichtige Hinweise zu Ihren europäischen Rechten
Sie werden die politische Diskussion um den Brexit verfolgt haben. Großbritannien ist mit Datum 01. Februar 2020 aus der europäischen Union ausgetreten. Das dazu geschlossene Austrittsabkommen besagt, dass das EU-Recht, also auch das Unionsmarkenrecht, noch während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich anwendbar ist.
Die gute Nachricht ist, dass auch über dieses Datum hinaus keine Rechte verloren gehen. Inhaber von EU-Marken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die vor Ablauf des Übergangszeitraums gewährt und veröffentlicht werden, erhalten automatisch gleichwertige Registrierungen im Vereinigten Königreich.
Das britische Amt hat sich bereit erklärt, dafür keine offiziellen Gebühren zu erheben. Für den Fall der Aufrechterhaltung einer EU-Marke in Großbritannien möchten wir aber schon jetzt darauf hinweisen, dass diese getrennt vom europäischen Recht verlängert werden muss sowie dann zusätzliche Kosten u.a. durch unsere englischen Kollegen entstehen können.
Sofern Ihr europäisches Recht noch anhängig und nicht eingetragen und am Ende des Übergangszeitraums unveröffentlicht ist, besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von neun Monaten mittels entsprechender (kostenpflichtiger) Anträge des Vereinigten Königreichs dieselben Marken und Geschmacksmuster in Großbritannien einzureichen. Den neuen, gleichwertigen britischen Registrierungen und entsprechenden Anmeldungen werden dann dieselben Anmelde- und Prioritätsdaten zuerkannt wie den ursprünglichen Schutzrechten.
Es gibt aber auch schlechte Nachrichten für Markeninhaber. Innerhalb einer Frist von fünf Jahren wird die Benutzung der EU-Marke außerhalb von Großbritannien auch eine Benutzung in Großbritannien belegen, aber danach droht Ihrer britischen Marke eine Löschung, wenn Sie sie nicht in Großbritannien benutzen.
Folgende Punkte sollten Sie daher beachten:
- Ihr neues Recht in Großbritannien sollten Sie so pflegen und benutzen, wie Ihr bisheriges Recht.
- Denken Sie schon jetzt daran, dass zur Aufrechterhaltung Ihrer europäischen Schutzrechte zukünftig auch Aufrechterhaltungs-kosten für Ihre britischen Schutzrechte anfallen.
- Sollten Sie überlegen, neue Marken in der EU einzureichen, dann sollten wir schnell handeln, um unnötige Kosten für die Markeneintragung in Großbritannien einsparen zu können.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns
20. März 2020:
Aktuelles zu Covid 19
Aus gegebenen Anlass wollen wir Sie über Aktuelles in unserer Kanzlei
bezgl. der Covid-19-Pandemie informieren.
Bisher können wir Ihnen versichern, dass unser Büro sowie unsere
Mitarbeiter nicht von dem Virus betroffen sind. Wir tun alles dafür, dass
dies auch so bleibt. Daher wurden Besprechungen, Außerhaus-Termine sowie
Reisen bis auf das Nötigste reduziert. Ferner arbeitet ein Teil unserer
Mitarbeiter von zu Hause aus. Mit diesen Maßnahmen wollen wir eine
Ausbreitung des Virus in unseren Räumen unterbinden, um so die
Sicherstellung unser Dienstleistungen zu gewährleisten, so dass alles so
normal wie möglich ablaufen kann. Wir beobachten dabei natürlich die
weitere Entwicklung diesbezgl. und werden alle notwendigen
Vorsichtsmaßnahmen in Angriff nehmen, um unsere Mandanten, Mitarbeiter und
Kollegen vor einem Risiko zu schützen und um weiterhin unsere
Dienstleitungen ohne Unterbrechungen gewährleisten zu können. Wir werden
Sie über weitere Maßnahmen, Änderungen und Entwicklungen informieren und
wünschen Ihnen ein gutes und starkes Immunsystem.
Mit besten Grüßen
Ihr S&G-Team
15. Januar 2020:
Wie Unternehmen sich vor Ideenklau schützen, damit andere die eigenen Geschäftsideen und Softwareentwicklungen nicht ebenfalls verwenden, erläutern wir in einem Beitrag des IHK-Magazins WIR für die Stadt Rostock sowie die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen.
12. Dezember 2019:
8. November 2019:
Neue Online-Präsenz
Langsam wurde es aber auch Zeit: Wir freuen uns mit unseren neuen Internetseiten wieder online zu sein. Unsere frisch und übersichtlich gestalteten Internetseiten sollen Ihnen einen verbesserten und strukturierten Einblick in unsere Tätigkeiten, Schwerpunkte und Neuigkeiten gewähren. Die mobile Nutzung über Smartphone, Tablet und Co. ist dabei natürlich ebenso gewährleistet.
Wir danken hierfür dem Designbüro Novación
Wir freuen uns darauf, auch mit unserer neuen Online-Präsenz, weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenzuarbeiten!
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