„Von der Idee bis zur Umsetzung alles aus einer Hand.“
Wir sind die Schnick und Garrels Patentanwälte PartG mbB, eine Sozietät von Patentanwälten mit Sitz in Rostock an der schönen Ostsee. Mit einer über 25jähriger Tradition auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, beraten und unterstützen wir Sie für einen effizienten Schutz Ihres geistigen Eigentums von der Anmeldung bis hin zur Durchsetzung in Deutschland, Europa und weltweit.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit – den Grundstein eines gemeinsamen Erfolgs. In akuten Situationen, bei denen eine schnelle Handlung erforderlich ist, wie beispielsweise bei Abmahnungen, Kollisionen mit Wettbewerbern oder einer notwendigen schnellen Schutzrechtssicherung, handeln wir für Sie selbstverständlich unverzüglich.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Dr. Annekathrin Grünbaum
Frau Dr. Annekathrin Grünbaum, geb. 1982, hat ihr Studium der Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt Messtechnik an der Universität Rostock 2008 abgeschlossen. In Ihrer Diplomarbeit, welche sie am Institut für Allgemeine Elektrotechnik ablegte, befasste sie sich mit den Möglichkeiten der Fehlererkennung in großen Schiffsdieselmotoren. In ihrer Dissertation, welche sie am gleichen Institut bearbeitete, erforschte sie im Rahmen eines interdisziplinären Stipendiums medizinische Implantate, insbesondere Cochlea-Implantate.
Seit 2014 unterstützt Frau Dr. Grünbaum die Kanzlei, zunächst als Patentanwaltskandidatin und seit 2018 als Partnerin der Kanzlei Schnick und Garrels Patentanwälte.
Die Schwerpunkte ihrer Arbeit in der Kanzlei richten sich auf die Betreuung von Patentanmeldung und Patenten in den Bereichen Elektrotechnik, Medizintechnik und Software, auf deutsche, europäische und internationale Anmeldungen, sowie die Erstellung von Gutachten.
Zusätzlich zu ihrer Kanzleitätigkeit ist Frau Dr. Annekathrin Grünbaum Lehrbeauftragte an der Hochschule Stralsund.
Frau Dr. Annekathrin Grünbaum ist deutsche Patentanwältin, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney.
Dipl.-Ing. Stefan Rieke
Herr Stefan Rieke, geb. 1971 in Hannover, hat sein Studium der Geodäsie in Hannover als Diplom-Ingenieur 1998 abgeschlossen. Nach dem Referendariat bei der Bezirksregierung Weser Ems in Oldenburg arbeitete er bis 2006 als Vermessungsassessor und -ingenieur in Osnabrück, Berlin sowie Rostock.
Herr Stefan Rieke trat der Kanzlei im Jahre 2006 bei und begann mit der Ausbildung zum deutschen Patentanwalt. Seit 2009 ist Herr Stefan Rieke nach dem Ausscheiden von Herr Patentanwalt Schnick Partner der Kanzlei Schnick & Garrels Patentanwälte.
Zusätzlich zu seinen Tätigkeiten in der Kanzlei ist Herr Stefan Rieke Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar und an der Universität Rostock.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen im Marken- und Designrecht. Ferner befasst sich Herr Stefan Rieke mit der Ausarbeitung von Patentanmeldungen in den Bereichen Bauwesen, Maschinenbau und Physik.
Herr Stefan Rieke ist deutscher Patentanwalt, European Trademark Attorney und European Design Attorney.
Dipl.-Ing. Sabine Garrels
Frau Sabine Garrels, geb. 1956 in Stralsund, schloss ihr Studium für Gerätetechnik in Dresden als Diplom-Ingenieurin 1980 ab. In den Jahren von 1983 bis 1986 arbeitete sie als Prüferin im Patentamt Ostberlin, anschließend studierte sie von 1987 - 1990 an der Humboldt-Universität zu Berlin Patentrecht und schloss dieses Studium als Patent-Ingenieurin ab. Sie arbeitete in dieser Zeit und den folgenden Jahren als Patentingenieurin im Schiffbau in Rostock. Von 1993 bis 2003 arbeitete Frau Sabine Garrels als Rechercheurin im Patentinformationszentrum Rostock und sammelte dort wertvolle Erfahrungen für ihre weitere Tätigkeit, zunächst in der eigenen Kanzlei und später in der 2004 mit Herrn Patentanwalt Achim Schnick gegründeten Kanzlei Schnick & Garrels Patentanwälte, die sie bis Ende 2017 als Partnerin führte. In dieser Zeit war Frau Garrels als Lehrbeauftragte an der Universität Rostock und den Hochschulen in Wismar und Stralsund tätig.
Seit 2018 unterstützt Frau Sabine Garrels die Kanzlei zunächst als angestellte Patentanwältin und nunmehr als Rechercheurin in freier Mitarbeit.
Frau Sabine Garrels war deutsche Patentanwältin, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney.
Ob es allgemeine Informationen zu Schutzrechten oder damit in Zusammenhang stehende Verträge, Rechtsfragen in Bezug auf das Arbeitnehmerrecht oder Strategien zur Schutzrechtsentwicklung sind, alle bei Ihnen aufkommenden Fragen klären wir gerne in einem Beratungsgespräch. Dies gilt auch für Beratungen im Zusammenhang mit Lizenzierungen Ihrer Schutzrechte oder anderen Arten der Verwertung.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen auf der Erarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen. Die technischen Kenntnisse lassen eine breit gefächerte Begleitung technischer Schutzrechtsanmeldungen im Rahmen von Patenten oder Gebrauchsmustern zu. Daneben können wir auf große Erfahrungen im Bereich der Schutzerwirkung für deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Registrierungen zurückblicken. Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen übernehmen wir gerne für Sie
technische Schutzrechte
Die technischen Schutzrechte gliedern sich in Patente und Gebrauchsmuster. Beide Schutzrechte weisen im Wesentlichen den gleichen Charakter auf und unterliegen ganz ähnlichen Anforderungen. Bei der Wahl des geeigneten technischen Schutzrechts beraten wir Sie gerne. Bevorzugt begleiten wir Sie bei unseren technischen Schwerpunkten im Maschinenbau, dem Bauwesen, der Informatik, der Medizintechnik, und der Elektrotechnik.
Markenrechte
Ein Unternehmensname ist ein Kernelement des geschäftlichen Handelns. Lieferanten aber insbesondere Kunden machen Ware und Dienstleistung, insbesondere aber deren Qualität, am Unternehmensnamen fest. Daher ist es elementar, diesen Namen auch für die Zukunft zu monopolisieren. Gleiches gilt für die Namen besonderer oder wichtiger Produkte. Sprechen Sie uns an!
Designrechte
Das Auge isst nicht nur mit, es kauft auch mit. Produkte, die ein besonderes Aussehen oder eine besondere Gestalt haben, sollten auch besonders behandelt werden. Das Design ist das richtige Mittel, wir kennen den Weg.
Zu den unterschiedlichsten Sachverhalten im gewerblichen Rechtsschutz bietet es sich an, eine Expertenmeinung schriftlich einzuholen. Der fachlich versierte Außenstehende kann in einer Expertise Vorschläge für das weitere Vorgehen machen oder Hinweise auf drohenden Gefahren aus Schutzrechten Dritter geben. Das Gutachten kann unerlässlicher Teil in der Planung von geschäftlichen Betätigungen werden.
Verletzungsgutachten
Nicht selten wird die Frage gestellt, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um eine Verletzung eines fremden Schutzrechts handelt oder wie die Möglichkeiten einzuschätzen sind, aus einem Schutzrecht gegen einen möglichen Verletzer selbst vorzugehen. In unseren Gutachten setzen wir uns mit dem technischen Gegenstand oder der eingetragenen Marke auseinander und geben Ratschläge für ein weiteres Vorgehen bzw. warnen vor möglichen Risiken. Dieses erleichtert Ihre Entscheidung in Verletzungsfragen.
Rechtsbestandsgutachten
Oft „stolpert“ man in seiner täglichen Arbeit über Schutzrechte, die für die eigene Betätigung hinderlich sein können. In Rechtsbestandsgutachten prüfen wir in einem ersten Schritt, ob das Schutzrecht überhaupt noch anhängig ist. In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, ob das Schutzrecht überhaupt zur Erteilung oder Eintragung hätte gelangen dürfen. Im Rahmen des Gutachtes geben wir Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Freedom-to-operate-Gutachten
In einem anderen Fall unterstützen wir den Mandanten bei der Umsetzung einer Geschäftsidee, indem wir prüfen, ob der von ihm verfolgte Gedanke von Rechten Dritter berührt ist oder er in seiner Umsetzung frei handeln kann. Dieses gibt Sicherheit für die weitere geschäftliche Betätigung.
Patentbewertung
Nicht selten möchte der Mandant ein Schutzrecht in Lizenz geben oder auch verkaufen. Wir unterstützen ihn bei der Findung marktgerechter Beträge zur Aufnahme von Verhandlungen mit potentiellen Lizenznehmern oder Käufern.
Recherchen
Zu allen Tätigkeitsbereichen gehören Recherchen. Man kann sie auch als kleine oder Kurz-Gutachten bezeichnen. So recherchieren wir nach dem Stand der Technik für Patente und Gebrauchsmuster, entgegenstehenden Eintragungen Dritter für die Markenanmeldungen und nach neuheitsschädlichen Designs im Rahmen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Außerdem bieten wir Überwachungsrecherchen von Wettbewerbern und Ihrer eigenen Schutzrechte an, um Sie auf dem Laufenden zu halten und Ihren Schutz rundum zu vervollkommnen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber informieren und begleiten wir gerne bei der Erledigung aller formalen Prozesse bei der Entwicklung eines technischen Gegenstandes durch einen oder mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer vergleichbaren Institution.
patentanwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte
Als Patentanwälte ist es uns nicht erlaubt, bei den ordentlichen Gerichten alleine tätig zu werden. Oft gebietet es aber der Streitgegenstand, ein Schutzrecht, dass das Spezialwissen des Patentanwalts hinzugezogen wird, insbesondere z.B. um einen technischen Sachverhalt und seine textliche Beschreibung genau zu würdigen. Hier unterstützen wir den Rechtsanwalt in seiner Tätigkeit in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Verteidigung Ihrer Schutzrechte gegen Angriffe Dritter
In dem amtlichen Verfahren ist die Möglichkeit gegeben, die amtliche Entscheidung durch eine weitere Instanz erneut prüfen zu lassen. Bei technischen Schutzrechten ist der Einspruch gegen die Erteilung, bei Marken der Widerspruch gegen die Eintragung möglich. In beiden Fällen können wir auf Erfahrungen zurückblicken und stehen Ihnen zur Seite.
Vorgehen gegen störende Schutzrechte
Aber auch gegen die Schutzrechte Dritter kann vorgegangen werden. Wir prüfen auf Ihren Wunsch hin die Erfolgsaussichten und leiten ein Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren ein. Auch Löschungsverfahren gegen eingetragene Gebrauchsmuster, Marken und Designs zählen zu unseren Kompetenzen. In Fragen der Nichtigkeit von Patenten kommen Sie gerne auf uns zu.
2024 können die Schnick & Garrels Patentanwälte auf 20 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken. Anfang 2004 schlossen sich Achim Schnick und Sabine Garrels, die beide vorher in ihren eigenen Kanzleien tätig waren, zu einer Sozietät zusammen, um gemeinsam am Standort Schonenfahrerstraße 7, an dem die Kanzlei heute noch sitzt, tätig zu werden.
20 Jahre ist auch Frau Halwas bereits im Unternehmen tätig. Seit November 2004 ist sie der Erstkontakt bei fast allen Mandantenanrufen und erste Kraft im Sekretariat. Zwei weitere Jubiläen sind im Jahr 2024 zu verzeichnen gewesen. Frau Dose gehört in diesem Jahr 15 Jahre der Kanzlei an, Frau Dr. Grünbaum ist jetzt seit 10 Jahren für Schnick & Garrels tätig.
Wir danken auch im Namen von Sabine Garrels und Achim Schnick allen treuen Mandanten, die uns über die Jahre immer wieder mit der Sicherung ihrer interessanten Ideen, dem Schutz ihrer Kennzeichen und Designprodukte sowie der Lösung vieler weiterer Aufgaben betraut haben. Wir hoffen auf gute Zusammenarbeit auch in der Zukunft.
09.02.2024
Neuauflage des Förderprogramms WIPANO – weitere finanzielle Förderung zur Sicherung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Das Förderprogramm WIPANO zielt darauf ab, KMU während des gesamten Prozesses der Schutzrechtsanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister zu unterstützen.
Die Förderung ist in zwei Module unterteilt.
Gegenstand der Förderung in Modul 1 ist eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche.
Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Patentanwaltsleistungen und Amtsgebühren.
Gegenstand der Förderung in Modul 2 ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.
Förderfähige Leistungen beinhalten u.a. Marken- und Designanmeldungen und Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung.
Erstattet werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben:
Modul 1: bis zu 10 000 EUR,
Modul 2: bis zu 6 000 EUR.
Zuwendungsvoraussetzung ist, dass Antragsteller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent- oder Gebrauchsmuster angemeldet, sowie keine Förderung im Rahmen von WIPANO „Patentierung – Unternehmen“ für diesen Zeitraum erhalten haben.
Eine laufende Antragseinreichung ist bis zum 31.10.2027 möglich.
Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) bis zum 13.12.2024 finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums.
KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten. Der Fonds bietet Kostenerstattungen u.a. für nachstehende Leistungen:
Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan):
Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums
Dienstleistungen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Erstattung von 90 % der Kosten; bis zu 1 350 EUR
Marken- und Designschutz:
Schutz von Marken oder Designs in der EU (einschließlich Gebühren für Anmeldung, Klassen, Prüfung, Eintragung)
Erstattung von 75 % der Kosten auf nationaler, regionaler und EU-Ebene; bis zu 1 000 EUR
Erstattung von 50 % der Kosten auf internationaler Ebene; bis zu 1 000 EUR
Patente:
Amtliche Recherchen zum Stand der Technik, Verwaltungsgebühren für den Schutz nationaler und europäischer Patente
Erstattung von 75 % der Kosten; bis zu 1 500 EUR
Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung einer neuen europäischen Patentanmeldung
Erstattung von 50 % der Kosten; bis zu 2 000 EUR
Wöchentlicher Annahmeschluss für Anträge ist jeweils freitags. Bereits 10 Arbeitstage nach Annahmeschluss steht das Ergebnis fest und wird dem Antragsteller mitgeteilt.
Nachstehend eine Zusammenfassung der verschiedenen Gutscheine (Quelle: EUIPO).
18.12.2023
24.03.2023
Am 14.03.2023 wurde der Landeswettbewerb Jungend forscht und Schüler experimentieren in der Stadthalle Rostock ausgetragen. Erfreulich war die starke Resonanz mit 50% mehr eingereichten und vorgestellten Arbeiten gegenüber dem Vorjahr. Stefan Rieke war erneut als Juror in der Jury für Geo- und Raumwissenschaften dabei. Sechs interessante "Jugend forscht"-Projekte und eine Arbeit aus dem Nachwuchswettbewerb "Schüler experimentieren" wurden begutachtet. Auch in diesem Jahr konnte im Fachgebiet Geo/Raum ein Landessieger gefunden und am 15.03.2022 gekürt werden, der in diesem Jahr zum Bundeswettbewerb nach Bremen fährt. Glückwünsche gehen an alle teilnehmenden Jungforscher. Für den Bundeswettbewerb drücken alle Kanzleimitarbeiter und -anwälte die Daumen.
Das Team von Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB heißt unseren neuen Mitarbeiter, Dr. Peter Bergmann, herzlich Willkommen.
Der gebürtige Rostocker unterstützt das Team seit dem 01.11.2022 als Patentreferent und erweitert mit seiner akademischen und beruflichen Laufbahn die wissenschaftliche Expertise im Bereich Biotechnologie.
Nach seinem Studium der Technischen und Angewandten Biologie (B.Sc., M.Sc.) an der Hochschule Bremen, welches er im August 2010 beendete, promovierte Dr. Bergmann an der Universität Hohenheim in Stuttgart. In seiner Dissertation (2018) beschäftigte er sich mit verfahrenstechnischen Optimierungen zur Reduktion der Betriebskosten während der Produktion photosynthetisch aktiver Mikroorganismen (Mikroalgen und Cyanobakterien). Parallel arbeitete Dr. Bergmann in einem Stuttgarter Unternehmen, welches sich dem Anlagenbau für die industrielle, biotechnologische Produktion von Mikroalgen widmet, zuletzt als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung.
Nach seiner Rückkehr in die Heimat war er sowohl als Betriebsleiter für eine Algenfarm in Mecklenburg-Vorpommern, als auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Hochschule Anhalt tätig.
Wir wünschen Dr. Bergmann einen erfolgreichen Start in unserer Kanzlei und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Eintragung im Partnerschaftsregister.
Registergericht: Amtsgericht Rostock
Registernummer: PR 83
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 813 829 789
Alle Patentanwälte von Schnick & Garrels sind in Deutschland zugelassen und
Mitglied der Patentanwaltskammer. Unsere europäischen Patentanwälte („European Patent
Attorneys“) sind beim Europäischen Patentamt eingetragen und Mitglieder des Instituts der
beim EPA zugelassenen Vertreter (epi).
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Die Patentanwälte unterliegen der Patentanwaltsordnung (PAO), der Berufsordnung der
Patentanwälte und den Standesregeln der Federation Internationale des Conseils en
Propriete Industrielle (FICPI). Europäische Patentanwälte („European Patent
Attorneys“) unterliegen dem Code of Professional Conduct des Instituts der beim
EPA zugelassenen Vertreter (epi). Alle Vorschriften lassen sich von der Webseite
der Patentanwaltskammer, der FICPI sowie des epi abrufen.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Schnick & Garrels unterhält bei R + V Allgemeine Versicherung AG, 65181 Wiesbaden,
eine Berufshaftpflichtversicherung für die bei ihr tätigen Patentanwälte. Der
räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen
der §§ 45, 45a Patentanwaltsordnung (PAO).
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
Die Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte
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